Die Eskişehir Osmangazi Universität basiert auf der Existenz und Kontinuität ethischer Werte in der Gesamtfunktion der Universität, um ihre Mission zu erreichen und zu verbessern.
Akademische Freiheit und Autonomie
Akademische Freiheit und akademische Autonomie sind die unverzichtbaren Grundwerte der Universität.
Akademische Freiheit ist die Freiheit des Lehrpersonals, Informationen einzeln oder gemeinsam zu sammeln, zu entwickeln, zu lehren, zu diskutieren, zu erwerben, zu kommunizieren und zu kommunizieren.
Die akademische Freiheit umfasst jeden an der Eskişehir Osmangazi Universität (ESOGÜ) und jede akademische Tätigkeit. In diesem Zusammenhang wurden die ESOGU, die Erklärung von Lima (1988), die UNESCO-Empfehlung zum Status des Hochschulpersonals (1997), die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Akademischen Freiheit und zur Universitätsautonomie (2006) und die Akademische Freiheitserklärung der Hochschuleinrichtung (2013) veröffentlicht.
Das Maß für Freiheit und Autonomie an der Eskişehir Osmangazi Universität ist Ausdruck von Terrorismus, Gewalt, Rassismus, ideologischem Chauvinismus, religiöser Diskriminierung, Sektierertum und Hass- Rede. Akademische Autonomie ist die Unabhängigkeit von Hochschuleinrichtungen, wenn sie Entscheidungen in Bezug auf die internen Abläufe, die finanziellen Angelegenheiten und das Management treffen und ihre eigenen Richtlinien für Bildung, Forschung, externe Arbeit und andere damit zusammenhängende Aktivitäten festlegen.
Akademische Integrität
Akademische Ehrlichkeit bedeutet, sich an die Grundsätze der Ehrlichkeit, des Vertrauens, der Fairness, des Respekts und der Verantwortung für das Handeln akademischer Ideale zu halten. Die Einhaltung der Grundsätze der Ehrlichkeit und der ethischen Grundsätze bei allen akademischen und leitenden Tätigkeiten an der Universität ist die Hauptverantwortung.
Würdigkeit
Es ist unerlässlich, Mitarbeiter auszuwählen, zu ernennen oder zu beauftragen, die für einen Job, eine Aufgabe oder einen Titel erforderlichen Standards entsprechen und deren Fähigkeit, Qualifikation, Wissen, Erfahrung und Ehrlichkeit entsprechen.
OBJEKTIVITӒT
Das Universitätspersonal kann reale oder juristische Personen nicht als vorrangig, privilegiert, voreingenommen und gegen den Gleichheitsgrundsatz behandeln oder einsetzen. Eine politische Partei kann keine Aktivitäten ausüben, die zum Nutzen oder zum Verlust der Person oder Gruppe führen und die Richtlinien, Entscheidungen und Handlungen von Behörden, die nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen sind, verhindern.
Das Universitätspersonal handelt in Übereinstimmung mit den Dienstanforderungen mit dem Bewusstsein, dass der Dienst eine Pflicht in Bezug auf alle Arten von persönlichen oder privaten Interessen ist. Sie können nicht missbrauchen, vernachlässigen, Doppelmoral anwenden und Partei ergreifen.
Öffentliches Dienstbewusstsein
Das Universitätspersonal basiert auf kontinuierlicher Entwicklung, Beteiligung, Transparenz, Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, öffentlichem Interesse, Rechenschaftspflicht, Vorhersehbarkeit, Verfügbarkeit von Diensten und Vertrauen in die Erfüllung öffentlicher Dienste.
Das Universitätspersonal darf keine öffentlichen Gebäude und Fahrzeuge sowie andere Dienstleistungsgüter und -mittel als öffentliche Zwecke und Dienstleistungsanforderungen nutzen oder nutzen lassen, schützt sie und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sie jederzeit einsatzbereit zu halten.
Einhaltung der Servicestandards
Führungskräfte und Mitarbeiter der Universität erbringen öffentliche Dienstleistungen nach festgelegten Standards und Prozessen. Sie liefern den Leistungsempfängern während des Leistungsprozesses die erforderlichen erläuternden Informationen über die Arbeiten und Transaktionen.
Zweck und Verpflichtung zur Mission
Das Universitätspersonal handelt im Einklang mit den Zielen und Aufgaben der Universität und im Einklang mit den Interessen des Landes, dem Wohl der Gesellschaft sowie der Mission und Vision der Universität.
Verantwortung und Rechenschaftspflicht
Der Schutz des Unternehmensfriedens, der gegenseitigen Höflichkeit und des Respekts im Universitätsuniversum ist eine unverzichtbare Verantwortung für jeden Einzelnen.
Die Mitarbeiter der Universität sind dafür verantwortlich, alle Arten von wissenschaftlichen und leitenden Tätigkeiten und sonstigen Aufgaben mit der erforderlichen Qualität und Quantität auszuführen. Das Personal, das öffentliche Mittel einsetzt, ist verpflichtet, transparent darüber zu sein, wie und in welchem Umfang die Aufgabe erfüllt wird. Um zu verhindern, dass Handlungen, die nicht im Einklang mit den Zwecken und Richtlinien ihrer Einheiten stehen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Pflichten und Befugnisse erfüllt werden.
Das Personal, das öffentliche Mittel verwendet, ist verpflichtet, transparent darüber zu sein, wie und inwieweit die Aufgabe erfüllt wird.
Wenn die Handlungen nicht im Einklang mit den Zwecken und Richtlinien der Abteilungen stehen, können die Verwalter der Universität die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Verwalter der Universität ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um Nachlässigkeit, Vorsatz oder Korruption des Personals unter ihrer Aufsicht zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören die Umsetzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Durchführung entsprechender Studien zu Bildung und Information, die Berücksichtigung der finanziellen und sonstigen Schwierigkeiten des Personals zu kümmern und mit seinem persönlichen Verhalten ein Vorbild für das Personal zu sein.
Hochschulleiter sind verantwortlich dafür, ihr Personal in den Grundsätzen des ethischen Verhaltens angemessen zu schulen, die Einhaltung dieser Grundsätze zu beachten und ethisches Verhalten zu leiten.
Das Universitätspersonal teilt der zuständigen Behörde die beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und Schulden von sich, seinem Ehepartner und seinen Kindern gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen mit.
Nicht- Diskriminierung und Respekt für Andere
Das Universitätspersonal respektiert die Unterschiede und erlaubt keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Sprache, Religion, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen Gründen. Es zeigt die gleiche Sensibilität bei sexueller Belästigung, Gewalt und Mobbing.
Das Universitätspersonal handelt freundlich und respektvoll und zeigt die notwendige Aufmerksamkeit gegenüber den Kollegen, Untergebenen, sonstigen Mitarbeitern und diejenigen, die von dem Service profitieren.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Als Interessenkonflikte werden bezeichnet, wenn das Hochschulpersonal seine Aufgaben nicht unparteiisch und nicht objektiv erfüllt, wenn ihm, seinen Angehörigen, Freunden Vorteile gewährt werden, wenn Einkünfte und andere Vorteile aus Geschäftsbeziehungen und ähnlichen persönlichen Interessen erzielt werden.
Das Universitätspersonal ist verpflichtet, alle Arten von Interessen außerhalb der Einrichtung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten und in den erforderlichen Umgebungen eindeutig zu erklären.
Das Personal trägt die persönliche Verantwortung für Interessenkonflikte, achtet auf Interessenkonflikte und unternimmt die erforderlichen Schritte, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sobald es einen Interessenkonflikt bemerkt, informiert es die Situation seinen Vorgesetzten und hält sich fern vom Nutzen im Rahmen eines Interessenkonflikts. Das Personal darf weder für sich noch für seine Angehörigen oder für Dritte Nutzen von seinen
Aufgaben, Titeln und Befugnissen ziehen; darf Verwandte, Ehepartner, Freunde, Landsleute nicht begünstigen, politischer Nepotismus oder irgendeine Art von Diskriminierung oder Bevorzugung sind nicht erlaubt.
Schutz grundlegender Menschenrechte
Das Personal der Universität schützt die in der Verfassung und mit den Gesetzen festgelegten Grundrechte und respektiert die individuellen Unterschiede sowie die Würde und Persönlichkeit aller Individuen.
Respekt vor Natur, Umwelt und Kunst
Das Personal der Universität verhält sich sensibel gegenüber allen Wesen in der Natur, der Umwelt und der Kunst.
ETHISCHE PRINZIPIEN DES AKADEMISCHEN PERSONALS
An der Eskişehir Osmangazi Universität gilt:
Lehrpersonal der Universität in Forschungstätigkeiten;
Lehrpersonal der Universität in pädagogischen Aktivitäten;
Universitätsdozenten in Managementtätigkeiten;
ALLGEMEINE ETHISCHE GRUNDSÄTZE DES AKADEMISCHEN UND ADMINISTRATIVEN PERSONALS
Universitätspersonal
Benachrichtigung autorisierter Behörden
Das akademische und administrative Personal der Universität teilt die Situation mit, wenn es von solchen Handlungen Kenntnis hat oder diese kennt, wenn es aufgefordert wird, illegale Handlungen oder Handlungen durchzuführen. Die Benachrichtigung, die gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 3071 über die Nutzung des Petitionsrechts erfolgen muss, erfolgt bei Beschwerden und Benachrichtigungen. Name, Vorname und Unterschrift des Mitteilungs-, Beschwerde- und Mitteilungsinhabers sowie die Geschäfts- oder Wohnanschrift müssen verfügbar sein. Mitteilungen, Beschwerden und Mitteilungen, die nicht den Namen, den Nachnamen und die Unterschrift des Antragstellers sowie die Anschrift der Arbeit oder des Wohnsitzes enthalten, werden nicht geprüft.